Weerth, Carsten - In: BDZ-Fachteil (2021) 11/2021, pp. F67-F69
Die Bewilligungsarten waren im Gemeinschaftszollrecht einfach und verständlich in Deutschland geregelt: da gab es den Zugelassenen Ausführer (ZA), den Zugelassenen Empfänger (ZE), den Zugelassenen Versender (ZV), die Passive Veredelung (PV), uvm. Es handelte sich um mitgliedstaatlich...