- Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ist in Deutschland ein gesetzliches Recht. Auch in mittelgrosen Unternehmen mit mehr als 500, aber weniger als 2000 Beschaftigten mussen ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt sein. - Eine neue empirische...