Die Bundesregierung beabsichtigt mit einem zweiten Nachtragshaushalt 2021, Mittel, die aufgrund von Minderausgaben und Mehreinnahmen im Haushaltsvollzug frei wurden, in Form einer Zuweisung an den Energie- und Klimafonds (EKF) kombiniert mit einer Änderung der schuldenbremsenrelevanten...