Für den Regelungszweck der Erbteilung sieht das Erbrecht alternativ das Eintreten der gesetzlichen Erbfolge oder die gewillkürte Erbfolge (z.B. in Form eines Testaments) durch den Erblasser vor. In allen Anwendungsfällen, in denen der Erblasser hinsichtlich der erbfallbedingten Zuteilung...