Bundesministerium der Finanzen <Deutschland> - 2005
Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) wird das Verbot der Kurs- undMarktpreismanipulation nach § 20a WpHG neu gefasst. Die Überschrift von § 20a WpHGlautet nunmehr „Verbot der Marktmanipulation“. Inhaltlich haben sich im Wesentlichen fo lgendeÄnderungen ergeben...
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