Sowa, Aleksandra - In: HMD : Praxis der Wirtschaftsinformatik 53 (2016) 309, pp. 389-400
Der im Jahre 2009 in das BDSG als Arbeitnehmerschutzvorschrift eingefügte § 32 regelt den Umgang mit den Beschäftigtendaten. § 32 gilt für automatisierte Auswertungen und Analysen der E-Mail-Korrespondenz und/oder für Chatprotokolle durch die Interne Revision beim konkreten Verdacht auf...