Schüler, Ruth M.; Seele, Stefanie - 2025 - Stand: Mai 2025
Erreichen gesetzlich Rentenversicherte 35 oder 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten, dürfen diese Personen ab einem Alter von 63 Jahren oder maximal zwei Jahre vor ihrer individuellen Regelaltersgrenze vorzeitig, das heißt früher als zu ihrer individuellen Regelaltersgrenze, ihre Altersrente...