Zollverfahren 42 ermöglicht es dem Einführer, eine MwSt-Befreiung zu erhalten, wenn die eingeführten Waren in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden. Werden keine angemessenen Kontrollen durchgeführt, besteht das Risiko, dass Waren ohne Entrichtung der MwSt im Einfuhrmitgliedstaat...