Vermietete Bestandsimmobilien der erwerbswirtschaftlichen Wohnungswirtschaft sind naturgemäß dem Einkommensstreben der Immobilieneigentümer (nachfolgend: Investoren) unterworfen. Vermietung und ggf. Verwertung von Immobilien sollen sich für Investoren rechnen! Dies übt entsprechenden Druck...