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Seit Juli 2000 müssen alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, die über Gelder oder Wertpapiere von Kunden verfügen oder Eigenhandel betreiben, ihre in § 11 KWG geforderte jederzeitige ausreichende Zahlungsbereitschaft - mittels einer monatlich an das Bundesaufsichtsamt für das...
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