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Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die ohne wichtigen Grund nicht mit den Jobcentern kooperieren oder sich nicht hinreichend darum bemühen, eine Erwerbsarbeit oder Ausbildung aufzunehmen, müssen mit Sanktionen als Kürzungen ihrer Arbeitslosengeld- II-Leistungen für eine Dauer von drei Monaten...
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Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die ohne wichtigen Grund nicht mit den Jobcentern kooperieren oder sich nicht hinreichend darum bemühen, eine Erwerbsarbeit oder Ausbildung aufzunehmen, müssen mit Sanktionen als Kürzungen ihrer Arbeitslosengeld- II-Leistungen für eine Dauer von drei Monaten...
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