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Das Schwerbehindertengesetz verpflichtete in seiner bis 30.9.2000 gültigen Fassung alle Arbeitgeber ab 16 Beschäftigten, sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, ansonsten war für jeden nicht entsprechend besetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von monatlich...
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"Since 1993 the IAB has maintained a representative information system of the demand side of the labour market in the form of its establishment panel for western Germany. With the inclusion of the new federal states in 1996, the formation of the IAB panel was completed in the whole of Germany....
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"Since 1993 the IAB has maintained a representative information system of the demand side of the labour market in the form of its establishment panel for western Germany. With the inclusion of the new federal states in 1996, the formation of the IAB panel was completed in the whole of Germany....
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Das Schwerbehindertengesetz verpflichtete in seiner bis 30.9.2000 gültigen Fassung alle Arbeitgeber ab 16 Beschäftigten, sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, ansonsten war für jeden nicht entsprechend besetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von monatlich...
Persistent link: https://www.econbiz.de/10008615515
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Das Schwerbehindertengesetz verpflichtete in seiner bis 30.9.2000 gültigen Fassung alle Arbeitgeber ab 16 Beschäftigten, sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, ansonsten war für jeden nicht entsprechend besetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von monatlich...
Persistent link: https://www.econbiz.de/10010509344
Das Schwerbehindertengesetz verpflichtete in seiner bis 30.9.2000 gültigen Fassung alle Arbeitgeber ab 16 Beschäftigten, sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, ansonsten war für jeden nicht entsprechend besetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von monatlich...
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UNIVERSITÄT LÜNEBURG Fachbereich Wirtechafls- und Sozialwissrnschaftcn Arbeitsbericht N r. 240 ISSN 0176-7275 WIRKEN SCHWELLENWERTE IM DEUTSCHEN ARBEITSRECHT AUS BREMSE FÜR DIE ARBEITSPLATZSCHAFKUNR. IN...
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