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Die Genehmigung einer privaten Ersatzschule darf in Deutschland nur gewährt werden, wenn "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" (Art 7 Abs. 4 S. 3 GG). Dieses Sonderungsverbot wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Bei seiner...
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[Einleitung ...] Der vorliegende Projektbericht ist so aufgebaut, dass wir in Abschnitt 2 auf den Ablauf und die Ziele des Programms eingehen und anschließend darlegen, wie wir die Evaluation angelegt haben (Abschnitt 3). In Abschnitt 4 gehen wir dann auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen...
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Kinder mit Migrationshintergrund werden am Ende der Grundschule nicht diskriminiert. Bei gleicher Leistung und Sozialschicht werden sie mindestens so oft ans Gymnasium empfohlen wie ihre Mitschüler ohne Migrationshintergrund. Aber: Die Beurteilungskriterien bei Migranten sind nicht transparent.
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Kinder mit Migrationshintergrund werden am Ende der Grundschule nicht diskriminiert. Bei gleicher Leistung und Sozialschicht werden sie mindestens so oft ans Gymnasium empfohlen wie ihre Mitschüler ohne Migrationshintergrund. Aber: Die Beurteilungskriterien bei Migranten sind nicht transparent.
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Die Genehmigung einer privaten Ersatzschule darf in Deutschland nur gewährt werden, wenn »eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird« (Art 7 Abs. 4 S. 3 GG). Dieses Sonderungsverbot wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Bei...
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