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Die mit der Föderalismusreform II beschlossene Schuldenbremse verlangt von den Bundesländern, bis zum Jahr 2020 ihre strukturellen Defizite vollständig abzubauen. Bis dahin darf sich jedes Land, das keine Konsolidierungshilfen erhält, seine eigene Übergangsregelung geben. Es kann also...
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