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Die Einführung des Europäischen Binnenmarktes beinhaltet als umsatzsteuerliche Kosequenz die Aufgabe des Bestimmungslandprinzips und die Übernahme des Gemeinschaftsprinzips. Damit verbindet sich allerdings auch eine Verschiebung der Umsatzsteueraufkommen zwischen den beteiligten Ländern....
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