Arbeits- und Sozialrecht - Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Haftungsrecht - II. Haftungsausschluss bei gemeinsamer Betriebsstätte nach (section sign) 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII - Erforderlich für eine gemeinsame Betriebsstätte ist ein zumindest tatsächliches aufeinander bezogenes betriebliches Zusammenwirken mehrerer Unternehmen - Erfordernis des Arbeitsverknüpfung statt blosser Arbeitsberührung ...