Ausserordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung - Beginn der Ausschlul3frist - Aufklärung des Kündigungssachverhalts - Regelfrist von einer Woche für Anhörung des Kündigungsgegners - Tätliche Auseinandersetzung als Grund für ordentliche Kündigung (BAG vom 31. 3. 1993)