Doppelbesteuerung - 24. 4. 2002 - Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständlgen Behörden des Könlgreiche Norwegen und der Bundesrepublik Deutschland betreffend die Auslegung von Artikel 10 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und ...