Wirtschaftsrecht - Aufsätze - Unanwendbarkeit des (section sign) 312 BGB n. F. (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) auf die Bürgschaft - Vowinckel untersucht, ob durch die Integration des Haustürwiderrufsgesetzes in das BGB der Streit über die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf Bürgschaftserklärungen eine Klärung erfahren hat.