Bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben stellt sich stets die Frage nach ihrer Verträglichkeit. Zur Beantwortung dieser Frage sind Einzelhandelsgutachten unerlässlich. Dabei stehen die Ergebnisse und nicht zuletzt die Einzelhandelsgutachten selbst immer wieder in der Kritik, wenn Zweifel an der attestierten Verträglichkeit des Vorhabens bestehen. Um dies zu vermeiden, müssen Einzelhandelsgutachten aus ökonomischer, raumordnerischer, städtebaulicher und nicht zuletzt rechtlicher Sicht vielfältigen Anforderungen genügen. Der vorliegende Beitrag geht am Beispiel der klassischen Verträglichkeitsgutachten diesen Anforderungen nach. Er zeigt auf, wie wichtig gerade die inhaltlichen und formalen Anforderungen an Verträglichkeitsgutachten und die Gutachter für die Beurteilung großflächiger Einzelhandelsvorhaben sind, damit kommunale Plangeber bei ihrem Abwägungsprozess auf ausreichendes Informationsmaterial zurückgreifen können und ihre städtebaulichen Ziele sowie überörtliche bzw. raumordnerische Ziele nicht aus den Augen verlieren. Dabei beginnt die sorgfältige Auseinandersetzung mit den Anforderungen bereits im Vorfeld mit der Auftragsbeschreibung. Je frühzeitiger dies geschieht und je intensiver dabei regionale Expertinnen und Experten eingebunden werden, umso zielführender kann ein Verträglichkeitsgutachten die notwendigen Entscheidungsgrundlagen liefern!