Arbeits- und Sozialrecht - Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Kündigungsrecht - Verstoss gegen betriebliches Verbot privaten E-Mailverkehrs: Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung -- Verzicht auf Abmahnung allenfalls bei unmissverständlicher Bekanntmachung der Bedeutung und Ernsthaftigkeit des betrieblichen Verbots (Hessisches LAG, Urteil v. 13.12.2001)