Auch wenn die Arbeitsnachfrage in jüngster Vergangenheit gesunken ist und die Arbeitslosigkeit zugenommen hat, wodurch ein potenziell größeres Arbeitsangebot besteht, fällt es Unternehmen weiterhin schwer, offene Stellen adäquat zu besetzen. Zusätzlich wird, bedingt durch den demografischen Wandel, auch der Mangel an Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Unternehmen sich im Ringen um qualifiziertes Personal behaupten können. Betriebliche Zusatzleistungen, die über das Gehalt hinausgehen, können bei der Entscheidung von Bewerberinnen und Bewerbern den Unterschied machen. Hierbei stellt sich die Frage, was Arbeitgeber aus Sicht von Beschäftigten attraktiv macht, und mit welchen Arbeitsplatzmerkmalen Unternehmen werben, um sich von Wettbewerbern um Arbeitskräfte abzuheben. Auf Basis der IW-Beschäftigtenbefragung 2024 und einer KI-gestützten Analyse von Stellenanzeigen untersucht die Studie die Diskrepanz zwischen den Arbeitsplatzpräferenzen von Beschäftigten und den von Unternehmen beworbenen Merkmalen. Im Ergebnis zeigt sich, dass Arbeitsplatzmerkmale wie Beschäftigungssicherheit, die Möglichkeit, Wissen und Können einzubringen, kurze Pendelzeiten, betriebliche Altersversorgung und eine Tarifbindung sowohl von Beschäftigten als auch in Stellenanzeigen häufig genannt werden. Unterschiede in Präferenzen bestehen je nach Geschlecht, Alter, Grad der Behinderung und Qualifikationsniveau. Für jüngere Beschäftigte sind Angebote in der betrieblichen Altersversorgung besonders relevant, für ältere dagegen eine Tarifbindung des Betriebs. Beide Merkmale werden auch von Menschen mit Behinderung als wichtig erachtet. Wechselbereite Beschäftigte zeigen keine signifikant anderen Präferenzen. Mit guten Transformationserfahrungen beim bisherigen Arbeitgeber steigen die Ansprüche. Auch wenn das Muster von Arbeitsplatzmerkmalen, die in Stellenausschreibungen beworben werden, in großen Teilen dem Bewertungsraster von Beschäftigten entspricht, fällt bei der Gegenüberstellung auf, dass mit einer leistungsabhängigen Vergütung und großen Entscheidungsspielräumen zwei Charakteristika zwar einen hohen Stellenwert bei Beschäftigten einnehmen, von Unternehmen aber nur relativ zurückhaltend hervorgehoben werden. Hier stellt sich die Frage, ob eine leistungsabhängige Vergütung als Teilkomponente des Gehalts erst im Nachgang zu erfolgten Bewerbungen und im Rahmen von Vorstellungsgesprächen genannt wird. Ebenso bleibt die Frage offen, ob große Entscheidungsspielräume eher implizit von Unternehmen kommuniziert werden (z. B. im Verbund mit der Stellenbezeichnung Führungskraft, Leitung etc.) und deshalb methodisch schwerer erfasst werden können. Insgesamt zeigt die Analyse deutliche Unterschiede sowohl innerhalb der Präferenzen von Beschäftigten als auch in den beworbenen Arbeitsplatzmerkmalen in Stellenanzeigen auf. Da sich diese Präferenzen sowohl nach Alter, Geschlecht, Grad der Behinderung und Qualifikationsniveau, aber auch hinsichtlich der Branchenzugehörigkeit, Führungsverantwortung und KI-Einsatz zum Teil deutlich unterscheiden, sollten Unternehmen bei der Gestaltung von Stellenanzeigen die Präferenzen spezifischer Beschäftigtengruppen bewusst sein. Die Studie liefert wichtige Hinweise darauf, wo Unternehmen die Wünsche potenzieller Bewerberinnen und Bewerber bereits adäquat berücksichtigen und wo noch Potenziale bestehen.