Die Allgemeinverbindlicherklärung im Tarifvertragssystem : Wirkung und Bedeutung der Reform von 2014
Sandra Vogel
Neben einer rechtlichen Einordnung sogenannter Erstreckungsmechanismen wurden hierzu soziologische und ökonomische Forschungsarbeiten ausgewertet und um qualitative Ergebnisse aus Experteninterviews ergänzt. Es zeigt sich, dass die 2014er-Reform bisher nicht zu mehr Allgemeinverbindlicherklärungen oder der Einbindung vieler neuer Branchen geführt hat. Ebenso wenig ist die Tarifbindung in Deutschland seitdem gestiegen. Vielmehr legen die Ergebnisse nahe, dass auf einen umfassenden Einsatz der AVE verzichtet und ihr Einsatz jeweils im Einzelfall vor dem Hintergrund der branchenspezifischen Gegebenheiten geprüft werden sollte. So können AVE mit Freerider-Effekten einhergehen und Anreize für Unternehmen beziehungsweise Beschäftigte schwachen, freiwillig Mitglied in einem Arbeitgeberverband oder in einer Gewerkschaft zu werden. Starke Tarifvertragspartner sind jedoch Voraussetzung für das Gelingen der Tarifautonomie. Und so ist es Aufgabe der Tarifvertragsparteien und nicht des Staates, die tarifliche Ordnung von innen heraus zu starken, indem sie Tarifvertrage abschließen, die für möglichst viele Unternehmen und Beschäftigte in den einzelnen Branchen attraktiv sind.