Die steuerliche Behandlung von Beiträgen für private Altersvorsorgeverträge
Das deutsche Rentensystem beruht traditionell auf dem so genannten Umlageverfahren, d.h. die Auszahlungenfür die aktuellen Rentenbezieher werden grundsätzlich aus den laufenden Beitragszahlungender Rentenversicherungspflichtigen, vornehmlich den Angestellten, finanziert. Im Gegensatzdazu stehen kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme, bei denen die Auszahlungen aus den eigenenim Laufe des Erwerbslebens eingezahlten Beiträgen finanziert werden; diese sind insbesondere imanglo-amerikanischen Raum weiter verbreitet.