...Die Anhebung soll im Jahr 2012 beginnen. Die Regelaltersgrenze soll ab dem Jahrgang1947 um jeweils einen Monat angehoben werden, so dass für die 1958 Geborenen dieRegelaltersgrenze 66 gilt. Für die ab 1959 Geborenen erfolgt die Anhebung in Zweimonatsschritten.Für alle nach 1963 Geborenen gilt dann die Regelaltersgrenze von 67Jahren. Es ist vorgesehen, dass der Rentenbezug ohne Abschläge mit 65 Jahren jedochweiterhin dann möglich ist, wenn eine Versicherungsdauer von mindestens 45 Jahren mitPflichtbeiträgen aus Beschäftigung und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zumdritten Lebensjahr sowie Kindberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindesvorliegt. Auch sind Veränderungen bei anderen Rentenarten vorgesehen...