Die neuen allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst und in öffentlichrechtlichen Verwaltungen und Betrieben einschliesslich der Länder : gültig vom 1. Jan. 1964