- I. Einführung
- II. Zielsetzung der Verordnung
- III. Sachlicher Anwendungsbereich der Verordnung
- IV. Gerichte und Behörden
- V. Verfahren der Beweisaufnahme
- A. Zwei unterschiedliche Verfahren
- B. Ersuchen des ersuchenden Gerichts an das zuständige Gericht (Artikel 4–16)
- a) Übermittlung der Ersuchen
- a1) Form und Inhalt
- a2) Besondere Ersuchen
- a3) Zügige Übermittlung der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
- a4) Sprachen
- a5) Keine Beglaubigung der Ersuchen
- b) Entgegennahme der Ersuchen
- b1) Empfangsbestätigung
- b2) Unvollständiges Ersuchen
- c) Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht
- c1) Fristen
- c2) Bei der Erledigung der Ersuchen anzuwendendes Recht (Artikel 10
- c3) Zwangsmaßnahmen
- c4) Erledigung des Ersuchens in Anwesenheit und unter Beteiligung der Parteien oder von Beauftragten des ersuchenden Gerichtsd) Ablehnung der Erledigung des Ersuchens
- d1) Recht oder Pflicht zur Aussageverweigerung
- d2) Sonstige Ablehnungsgründe
- d3) Öffentliche Ordnung kein Ablehnungsgrund
- d4) Folgen der Ablehnung
- e) Mitteilung über Verzögerungen oder über die Ablehnung durch das ersuchte Gericht
- f) Verfahren nach Erledigung des Ersuchens
- C. Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht (Artikel 17)
- D. Vorschriften für den Einsatz moderner Kommunikationsmittel
- Anhang I: Verfahren der Beweisaufnahme
- Anhang II: Ersuchen an das zuständige Gericht
- Anhang III: Unmittelbare Beweisaufnahme (Artikel 17)
- Anhang IV: Standardformblätter (Anhang)
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