• I. Einführung
  • II. Zielsetzung der Verordnung
  • III. Sachlicher Anwendungsbereich der Verordnung
  • IV. Gerichte und Behörden
  • V. Verfahren der Beweisaufnahme
  • A. Zwei unterschiedliche Verfahren
  • B. Ersuchen des ersuchenden Gerichts an das zuständige Gericht (Artikel 4–16)
  • a) Übermittlung der Ersuchen
  • a1) Form und Inhalt
  • a2) Besondere Ersuchen
  • a3) Zügige Übermittlung der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
  • a4) Sprachen
  • a5) Keine Beglaubigung der Ersuchen
  • b) Entgegennahme der Ersuchen
  • b1) Empfangsbestätigung
  • b2) Unvollständiges Ersuchen
  • c) Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht
  • c1) Fristen
  • c2) Bei der Erledigung der Ersuchen anzuwendendes Recht (Artikel 10
  • c3) Zwangsmaßnahmen
  • c4) Erledigung des Ersuchens in Anwesenheit und unter Beteiligung der Parteien oder von Beauftragten des ersuchenden Gerichtsd) Ablehnung der Erledigung des Ersuchens
  • d1) Recht oder Pflicht zur Aussageverweigerung
  • d2) Sonstige Ablehnungsgründe
  • d3) Öffentliche Ordnung kein Ablehnungsgrund
  • d4) Folgen der Ablehnung
  • e) Mitteilung über Verzögerungen oder über die Ablehnung durch das ersuchte Gericht
  • f) Verfahren nach Erledigung des Ersuchens
  • C. Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht (Artikel 17)
  • D. Vorschriften für den Einsatz moderner Kommunikationsmittel
  • Anhang I: Verfahren der Beweisaufnahme
  • Anhang II: Ersuchen an das zuständige Gericht
  • Anhang III: Unmittelbare Beweisaufnahme (Artikel 17)
  • Anhang IV: Standardformblätter (Anhang)
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