Rentenansprüche aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis kein sonstiges Vermögen - Angestellter Komplementär- Formale Stellung als persönlich haftender Gesellschafter und Mitunternehmer ohne Bedeutung - Verfassungskonforme Auslegung (BFH-Urteil vom 16. 12. 1992)