Tarifbindung einer GmbH & Co. KG, bei der nur die GmbH Mitglied im Arbeitgeberverband ist- Mitgliedschaft im Landesinnungsverband der Elektrohandwerke - Gewährung des Freizeitausgleichs für Mehrarbeit nach Ablauf der tariflichen Ausschlussfrist als Verzugsschadensersatz (BAG vom 4. 5. 1994)