Angesichts der zum Teil existenzbedrohenden Konsequenzen, die sich aus den epidemiologisch ebenfalls notwendigen Maßnahmen des Teil-Shutdowns ergeben, stand und steht die Bundesregierung unter Handlungsdruck. Unbestritten ist die Notwendigkeit zu einfachen und schnell wirksamen Hilfen, denn sie dienen über die Existenzsicherung von Selbständigen und Unternehmern hinaus dem Erhalt wirtschaftlicher Strukturen. Insofern sind die zeitlich eng begrenzten November- und Dezemberhilfen nachvollziehbar, zumal damit Branchen unterstützt werden, die bereits in den vergangenen Monaten schwer unter der Krise gelitten haben. Gleichwohl führen Pauschalerstattungen des Umsatzes zu Verwerfungen zwischen Unternehmen und Wettbewerbsverzerrungen. Mit Blick auf die Nutzung des Kurzarbeitergelds bestehen Fehlanreize, Mitarbeiter zu entlassen. Um auch bei Unternehmen mit hohen Fixkosten einen Verlust zu vermeiden, ist eine hohe Erstattungsquote erforderlich, die unweigerlich mit Streueffekten einhergeht, die ausgehend von den Angaben des Bundesfinanzministeriums insgesamt schätzungsweise knapp 9 Milliarden Euro in den Monaten November und Dezember 2020 betragen. [...]