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Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt in Deutschland den Vorgaben gesetzlicher Regelungen. Laut Beschluss der Bundesregierung vom Juni 2006 sollen diese Regelungen im bestehenden System verschlankt und vereinfacht werden. Das Ziel soll dabei unter anderem sein, den damit einhergehenden...
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Mit dem Kabinettsbeschluss zur "Optimierung öffentlicher Beschaffungen" hat die Bundesregierung im Dezember 2003 den Grundstein gelegt, die öffentliche Beschaffung verstärkt an betriebswirtschaftlichen Maßstäben auszurichten. Die Beschaffung von Standardgütern erfolgt seitdem gebündelt...
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