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Schweizerische Schadenversicherer, die die Rückversicherung in anderen Versicherungszweigen anbieten wollen, für welche sie keine Bewilligung haben, müssen eine Bewilligung für den Versicherungszweig Rückversicherung in allen Versicherungszweigen durch Versicherungsunternehmen, welche die...
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Dieses Merkblatt fasst spezielle Bedingungen für die Branche Nr. B1 "Unfall" zusammen.
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Dieses Merkblatt fasst spezielle Bedingungen für die Branche Nr. B8 "Feuer- und Elementarschäden" zusammen.
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Versicherungsunternehmen, welche die Kreditversicherung betreiben, haben eine Schwankungsrückstellung zu bilden, mit der am Ende des Geschäftsjahres allfällige technische Verluste in diesem Versicherungszweig gedeckt werden können. Die Versicherungsunternehmen müssen keine...
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Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz bedürfen einer Bewilligung des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV), gleichgültig ob sie in der Schweiz und/oder von der Schweiz aus im Ausland Versicherungsgeschäfte betreiben. (...)
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Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz bedürfen einer Bewilligung des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV), gleichgültig ob sie in der Schweiz und/oder von der Schweiz aus im Ausland Versicherungsgeschäfte betreiben. (...)
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Dieses Merkblatt befasst sich mit der Absorptionsfusion von Versicherungsunternehmen nach Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Fusion von Krankenversicherern nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit Versicherungsunternehmen nach VAG. (...)
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