Die Ziele des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (Doppik) und ihre Einführung in die öffentliche Haushaltswirtschaft
Schon im Jahr 1951 urteilte der damalige Finanzminister eines deutschen Bundeslandes über die kamerale Buchführung: Wer rechnet heute noch kameralistisch? (...) Kaufleute behaupten, man könne mit ihr wohl das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben ermitteln, aber den Erfolg der Wirtschaftstätigkeit könne man nicht feststellen; also fort mit ihr und an ihre Stelle die doppelte kaufmännische Buchführung! (Ulrich 2005: 42).
Es hat allerdings mehr als 50 Jahre gedauert, bis diese Botschaft auch ernst genommen wurde. Erst seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts werden konkrete Bemühungen unternommen, das bisherige inputorientierte kameralistische Prinzip, bei dem die Mittelverwendung einem reinen Geldverbrauchkonzept folgt, durch ein Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR) mit einer ressourcenorientierten und outputorientierten Darstellung zuersetzen.
Vom Rechnungswesen bis hin zur Kosten- und Leistungsrechnung sollen damit den Kommunen die notwendigen Instrumente zur Verfügung stehen, welche sie zur betriebswirtschaftlichen Steuerung benötigen. Durch die Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand soll es zur Abbildung des Ressourcenverbrauches kommen.
Die Doppik ist nach Meinung ihrer Befürworter eine zweckneutrale Buchungstechnik. Sie kann nicht nur von renditeorientierten, sondern auch von gemeinwirtschaftlichen Organisationen angewandt werden. Sie soll nach ihrer Einführung die Voraussetzungen schaffen, dass die vier Ziele des kommunalen Rechnungswesens Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Kommunen, intergenerative Gerechtigkeit, Dokumentation öffentlichen Vermögens und Gewährleistungdes Budgetrechts der Vertretungskörperschaft - besser als mitder herkömmlichen Kameralistik erfüllt werden können. [...]