Die Verwaltungsreform und die Einführung der Doppik indie öffentliche Verwaltung
Seit Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts gibt es eine immer stärker werdende Entwicklung zur Reform der öffentlichen Verwaltung (vgl. Bähr/Hieber 2002: 7). Im Blickpunkt der Diskussion um ein neues ressourcenorientiertes Haushalts- und Rechnungswesen stehen insbesondere die Kommunen. Nach dem von der Innenministerkonferenz 1999 verabschiedeten Optionenmodell müssen sich Kommunen entweder für eine erweiterte Kameralistikoder für ein Haushalts- und Rechnungswesen auf Grundlage derdoppelten kaufmännischen Buchführung (Doppik) entscheiden (vgl. Fudalla/Wöste 2004: 1).
Mit der Reform des Rechnungswesens soll der Einsatz von betriebswirtschaftlichen Instrumenten ermöglicht werden, um eine effektivere und kostenwirtschaftlichere Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltungen zu erreichen.
Ein doppisches Haushalts- und Rechnungssystem ist kein konzeptionelles Problem mehr, denn zahlreiche Modellprojekte, die ein kommunales Haushalts- und Rechnungswesen auf Basis der Doppik entwickeln und erproben, laufen bereits, unter anderem in Hessen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Die Modellprojekte haben gemeinsam, dass sie sich zum einen sehr eng an nationalen oder internationalen Standards für die Rechnungslegungvon privatrechtlichen Kapitalgesellschaften orientieren und zumanderen den Ausbau des kaufmännischen Referenzmodells zu einem so genannten Drei-Komponenten-System mit Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) und Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung/Cashflow-Rechnung) vorsehen (vgl. Fudalla/Wöste 2004: 1).
Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Reformüberlegung sowie das in diesem Zusammenhang entstandene Konzept der Neue Verwaltungssteuerung (NVS). In dieser Arbeit soll auf die doppelte Buchführung als Grundlage der NVS, die Probleme bei der Einführung dieser und eventuelle Optimierungsmöglichkeiteneingegangen werden.