- Einleitung
- I. Geltungsbereich
- II. Welche Gerichte der Mitgliedstaaten sind zuständig?
- III. Verweisung an ein Gericht, das den Fall besser beurteilen kann
- IV. Was geschieht, wenn das gleiche Verfahren in zwei Mitgliedstaaten anhängig gemacht wird?
- V. Wie kann eine Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt werden?
- VI. Die Vorschriften zum Umgangsrecht
- VII. Die Vorschriften zur Kindesentführung
- VIII. Vollstreckung
- IX. Die Anhörung des Kindes
- X. Zusammenarbeit der zentralen Behörden und gerichtliche Zusammenarbeit
- XI. Verhältnis zwischen der Verordnung und dem Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern von 1996
- Anhang: Scheidungsverfahren in der Europäischen Union - Knapper Überblick über die Vorschriften für Ehesachen
- Schaubilder
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