Sanierungen, Insolvenzplanvorhaben und Eigenverwaltung insolventer Unternehmen nach den Möglichkeiten des Insolvenzrechtes nach 1999
Über die Auswirkungen der Insolvenzrechtsformen von 1999 besteht immer noch wenig Klarheit in der Öffentlichkeit. Vor allen Dingen ist nahezu unbekannt, ob die zentralen Anliegen der Reform im Mittelstand greifen. Ursprünglich hatte der Ge-setzgeber erwartet, dass zumindest 5 bis 10 % der insolvent gemeldeten Unter-nehmen mittels Insolvenzplanverfahren fortgeführt würden. Zudem wurde von einer verstärkten Selbstabwicklung durch den Unternehmer ausgegangen. Eigens zu diesem Zwecke waren die beiden insolvenzrechtlichen Wege, Insolvenzplanverfah-ren und Eigenverwaltung, eingeführt worden. Doch bislang sind kaum Informatio-nen darüber bekannt, wie häufig diese Instrumente genutzt werden und zu welchen Ergebnissen sie führten...