Statistik der obligatorischenKrankenversicherung 2007 - Teil Grafiken und Kommentare
Die Krankenversicherung deckt ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Krankheitsfall gemässeinem abschliessenden Katalog der «Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung».Die Krankenversicherung ist seit 1996 obligatorisch und wird über einheitliche Kopfprämien finanziert,die aber kantonal bzw. regional sowie nach Altersgruppen abgestuft sind. Mit Prämienverbilligungenvon Bund und Kantonen werden Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissenteilweise entlastet.Der Bereich der sozialen Krankenversicherung in der Schweiz wird seit dem 1. Januar 1996 durchdas Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 geregelt. Mit demKVG wurde insbesondere ein Versicherungsobligatorium mit einem umfassenden und klar definiertenLeistungskatalog für die Krankenpflege-Grundversicherung eingeführt. Auch verlangt das KVG vonden Versicherern, dass sie innerhalb eines Kantons eine von Eintrittsalter und Geschlecht der Versichertenunabhängige Einheitsprämie anbieten. Als wichtige Systemmerkmale sind weiter die freieWahl des Versicherers und der Versicherungsform sowie ein Risikoausgleichssystem zwischen denVersicherern zu nennen. Zu erwähnen ist zudem das Subventionierungssystem der Krankenversicherung,bei dem gezielt die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissenverbilligt werden.[...]
Year of publication: |
2009-04-17
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Institutions: | Schweiz / Bundesamt für Gesundheit |
Published in: | |
Subject: | Finanzierung | finance | Statistik | Krankenversicherung | Permanent Health Insurance | Kosten |
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