Im Februar dieses Jahres ist dem Bundesministerium der Justiz der deutsche Corporate Governance-Kodex (DCGK) übergeben worden. Er ist in der Zwischenzeit amtlich bekannt gemachtund mit einer gesetzlichen „Comply-or-Explain“-Regelung versehen. Damit sind nichtnur neue Anforderungen, sondern auch weitere Anglizismen in den deutschen Unternehmensalltageingezogen. Wie nicht selten vorher, erscheinen diese gerade deswegen als nützlich,weil nicht ganz klar ist, was genau damit gemeint ist.Der DCGK ist freilich kein isoliertes Phänomen. Vielmehr hat eine ganze Reihe von OECDLändernähnliche Bemühungen um „gute Regeln“ für die Wirtschaft politisch angeschobenoder abgeschlossen. So auch in der Schweiz, in der seit dem 1. Juli 2002 der „Swiss Code ofBest Practice for Corporate Governance“ in Kraft ist...