• 1 Bedarf an Wissenstransfer aus der Arbeitsforschung
  • 1.1 Wissenstransfer wird als eigenständige gesellschaftliche Aufgabe in komplexer werdenden Wissensgesellschaften immer wichtiger
  • 1.2 Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bilden einen besonderen Fokus des Wissenstransfers
  • 1.3 Der Transfer von Ergebnissen der Arbeitsforschungist kein Selbstläufer weil die Welt der Forschung und die Welt der Unternehmen jeweils sehr unterschiedlichen Handlungslogiken folgt
  • 1.4 Wissenstransfer in die Praxis der Unternehmen ist ein Prozess derGenerierung neuen Wissens zwischen wissenschaftlichem Wissen und Praxis-/Erfahrungswissen
  • 1.5 Wissenstransfer liegt im öffentlichen Interesse, weil in der Regelnur praktisch genutzte Ergebnisse der Arbeitsforschung derenFörderzweck realisieren
  • 2 Wissenstransferkonzepte und -kompetenzen
  • 2.1 Wissenstransfer ist mehr als die bloße Umsetzung vonForschungsergebnissen nach abgeschlossenem Forschungsprozess
  • 2.2 Wissenstransfer kann nicht als Einbahnstraße, sondern nur imDialog funktionieren.
  • 2.3 Wissenstransfereinrichtungen sind Experten für den Wissensbedarfder Praxis
  • 2.4 Wissenstransfer braucht beides:Wissenschafts- und Praxiskompetenz
  • 2.5 Wissenstransfer braucht Netzwerkkompetenzen
  • 2.6 Wissenschaftstransfer braucht eine besondere Moderationskompetenz,die sich nicht im nachvollziehenden Vermitteln erschöpft
  • 3 Zielgruppen des Wissenstransfers
  • 3.1 Unternehmen: Führungskräfte, Interessenvertreter und Mitarbeiter
  • 3.2 Multiplikatoren: Sozialpartner, Bildungs- und Weiterbildungsträger,Berater, politische Akteure, staatliche Institutionen
  • 4 Wissenstransferwege
  • 4.1 Der klassische Transferweg: Bildung und Weiterbildung
  • 4.2 Die Kraft des guten Beispiels: Erfahrungen und Lösungen durchModellprojekte
  • 4.3 Allgemeingültige Festschreibungen: Gesetze, Normen, Standards,Benchmarks
  • 4.4 Maßgeschneiderte Anwendungen: Beratung, Beraterqualifizierung
  • 4.5 Zielgruppenspezifisches Wissen in hoher Qualität:Informationsdienstleistungen
  • 4.6
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