Die Diskriminierung von Frauen in den Führungsetagen deutscher Aktiengesellschaften lässtsich anhand der Zahlen nicht verneinen. Dabei wird häufig auf das europäische Auslandverwiesen, wo Quoten zur Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsetagen eingeführtwurden. Anders aber als im Ausland, sollen in Deutschland nur die Aufsichtsorgane von der Quote betroffen sein. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung einergesetzlichen Frauenquote im Aufsichtsrat bestehen insbesondere aufgrund der Frage, ob dieFrauenquote im Aufsichtsrat tatsächlich das geeignete Mittel zur Erreichung des legitimenZweckes der Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsetagen...