Im wohl spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte, dem„Mannesmann-Prozeß“, ging und geht es neben Barabfindungen von Versorgungsleistungenvor allem um die Zulässigkeit von Anerkennungsprämien für ausscheidende und bereitsausgeschiedene Vorstandsmitglieder. Das Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer desLandgerichts Düsseldorf1 war nicht nur in den Medien, sondern auch in der aktien-2 undstrafrechtlichen3 Literatur mit lebhaftem Interesse verfolgt worden.[...]