• EINLEITUNG
  • Der geschlechtsspezifische Verdienstabstand: weiterhin Grund zur Sorge
  • Der Begriff des geschlechtsspezifischen Verdienstabstandes
  • 1. DIE ALLGEMEINE SITUATION IN EUROPA
  • 1.1. Merkmale des geschlechtsspezifischen Verdienstabstandes
  • 1.2. Vom unbereinigten/absoluten Verdienstabstand zum bereinigten Verdienstabstand
  • 2. DER RECHTSRAHMEN
  • 2.1. Verfassungsrechtliche Bestimmungen
  • 2.2. Gesetze
  • 3. INSTRUMENTE DER SOZIALPARTNER
  • 3.1. Kollektivverhandlungen
  • 3.2. Maßnahmen, mit denen die Sozialpartner veranlasst/verpflichtet werden, gegengeschlechtsspezifische Verdienstunterschiede vorzugehen
  • 3.3. Andere Maßnahmen der Sozialpartner zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischenVerdienstabstandes
  • 4. SPEZIELL AUF ARBEITGEBER AUSGERICHTETE INSTRUMENTE
  • 4.1. Maßnahmen im Bereich der Statistik
  • 4.2. Maßnahmen im Bereich der Entgelttransparenz
  • 4.3. Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe
  • 4.4. Maßnahmen zur Entwicklung von Gleichstellungsplänen/Gleichstellungsstrategien
  • 4.5. Sonstige Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber angeregt werden, dengeschlechtsspezifischen Verdienstabstand zu bekämpfen
  • 5. SONSTIGE INSTRUMENTE ZUR BESEITIGUNG DER VERDIENSTUNTERSCHIEDE
  • 5.1. Instrumente, die Betroffene beim Nachweis von Entgeltdiskriminierung unterstützenkönnen
  • 5.2. Instrumente, die bei der Einführung geschlechtsneutraler Arbeitsbewertungs- undEntgeltsysteme behilflich sein können
  • 5.3. Beobachtung von Kollektivvereinbarungen, Arbeitsbewertungssystemen usw.
  • 5.4. Die Rolle der Arbeitsaufsichtsbehörden
  • 5.5. Spezielle entgeltpolitische Maßnahmen
  • Inhalt
  • 6. PROBLEME DER DURCHSETZUNG VON ENTGELTGLEICHHEITSVORSCHRIFTEN
  • 6.1. Gerichtliche Klageverfahren
  • 6.2. Verfahren vor nationalen Gleichstellungsstellen
  • 7. ZUSAMMENHANG ZWISCHEN DEM GESCHLECHTSSPEZIFISCHEN VERDIENSTABSTAND UND ANDEREN TEILEN DES RECHTS
  • 8. BEWÄHRTE VERFAHREN
  • 9. SCHLUSSFOLGERUNGEN
  • Anhang I Literaturverzeichnis
  • Anhang II Mitglieder des Europäischen Netzwerkes von Rechtsexpertinnen
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