Modellkonsistente Bestimmung des LGD im IRB-Ansatz von Basel II
Gemäß den im Juni 2004 durch den Baseler Ausschuss endgültig verabschiedetenKapitalstandards (Basel II) sind Kredite in Höhe des so genannten unerwarteten Verlusts mit Eigenkapitalzu unterlegen. Für erwartete Verluste hat das jeweilige Kreditinstitut Rückstellungen zubilden, wobei hier etwaige Differenzen in der Eigenkapitalunterlegung zu berücksichtigen sind. Damitdie folglich relevanten Größen des unerwarteten und des erwarteten Verlusts ermittelbar sind, benötigtman für einen Kredit die Kenntnis der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der erwartetenVerlustquote bei Ausfall (LGD). Während in Basel II für die Größe PD konkrete Vorschriften zur Bestimmungvorliegen, die auf dem Kreditrisikomodell von Vasicek (1987/1991) basieren, sind die Vorgabenzur Ermittlung des LGD noch ungenau und bilden allenfalls einen Rahmen, der für die Umsetzungzu beachten ist. Inhalt dieses Beitrags ist daher die Entwicklung...
G21 - Banks; Other Depository Institutions; Mortgages ; G28 - Government Policy and Regulation ; Management of financial services: stock exchange and bank management science (including saving banks) ; Individual Working Papers, Preprints ; Individual Articles ; No country specification