- 1. Einleitung
- 2. Kurzer Rückblick
- 3. EU-Rechtsvorschriften zur Geschlechtergleichstellung
- 3.1. Die zentrale Rolle des Artikels 141 EGV
- 3.2. Richtlinie über gleiches Entgelt für Männer und Frauen
- 3.3. Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der Beschäftigung
- 3.4. Gleichbehandlung von Männern und Frauen in gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit
- 3.5. Gleichbehandlung von Männern und Frauen in betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit
- 3.6. Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit – auch in der Landwirtschaft – ausüben
- 3.7. Die Richtlinie zum Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen
- 3.8. Die Richtlinie über Elternurlaub
- 3.9. Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
- 3.10. Die Neufassungsrichtlinie
- 4. Zentrale Begriffe des Geschlechtergleichstellungsrechts der EU
- 4.1. Unmittelbare Diskriminierung
- 4.2. Mittelbare Diskriminierung
- 4.3. Positive Maßnahmen
- 4.4. Belästigung und sexuelle Belästigung
- 4.5. Anweisung zur Diskriminierung
- 5. Wie kann das Geschlechtergleichstellungsrecht der EU durchgesetzt werden?
- 5.1. Geltendmachung des Geschlechtergleichstellungsrechts vor nationalen Gerichten
- 5.2. Die Rolle der Europäischen Kommission
- 5.3. Beweislast
- 5.4. Rechtsschutz
- 5.5. Sanktionen, Schadenersatz und Entschädigung
- 5.6. Viktimisierung
- 5.7. Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung
- 5.8. Sozialer Dialog
- 6. Abschließende Bemerkungen
- Anhänge
- Anhang I Richtlinien
- Anhang II Literaturverzeichnis
- Anhang III Mitglieder des Europäischen Netzwerkes von Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen und Männern
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