• 1. Einleitung
  • 2. Kurzer Rückblick
  • 3. EU-Rechtsvorschriften zur Geschlechtergleichstellung
  • 3.1. Die zentrale Rolle des Artikels 141 EGV
  • 3.2. Richtlinie über gleiches Entgelt für Männer und Frauen
  • 3.3. Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der Beschäftigung
  • 3.4. Gleichbehandlung von Männern und Frauen in gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit
  • 3.5. Gleichbehandlung von Männern und Frauen in betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit
  • 3.6. Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit – auch in der Landwirtschaft – ausüben
  • 3.7. Die Richtlinie zum Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen
  • 3.8. Die Richtlinie über Elternurlaub
  • 3.9. Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
  • 3.10. Die Neufassungsrichtlinie
  • 4. Zentrale Begriffe des Geschlechtergleichstellungsrechts der EU
  • 4.1. Unmittelbare Diskriminierung
  • 4.2. Mittelbare Diskriminierung
  • 4.3. Positive Maßnahmen
  • 4.4. Belästigung und sexuelle Belästigung
  • 4.5. Anweisung zur Diskriminierung
  • 5. Wie kann das Geschlechtergleichstellungsrecht der EU durchgesetzt werden?
  • 5.1. Geltendmachung des Geschlechtergleichstellungsrechts vor nationalen Gerichten
  • 5.2. Die Rolle der Europäischen Kommission
  • 5.3. Beweislast
  • 5.4. Rechtsschutz
  • 5.5. Sanktionen, Schadenersatz und Entschädigung
  • 5.6. Viktimisierung
  • 5.7. Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung
  • 5.8. Sozialer Dialog
  • 6. Abschließende Bemerkungen
  • Anhänge
  • Anhang I Richtlinien
  • Anhang II Literaturverzeichnis
  • Anhang III Mitglieder des Europäischen Netzwerkes von Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen und Männern
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